Brandsicherheitswachen
Hier sollen die häufigsten Fragen über BSWs beantwortet werden um Ihnen damit einen kleinen Überblick zu schaffen:
Was ist eine Brandsicherheitswache?
Die Dienstanweisung des NÖ Feuerwehrverbandes definiert eine BSW folgendermaßen: „Wache, gestellt durch eine Feuerwehr die z.B. aufgrund von Rechtsvorschriften bei besonderen Risiken zur Brandverhütung und Brandbekämpfung vorgesehen ist.“
Wann braucht man als Veranstalter eine Brandsicherheitswache?
Generell muss man bei der Gemeinde eine Anfrage durchführen. Diese beschließt, mittels einem Bescheid, ob eine Brandsicherheitswache vonnöten ist.
Der Bescheid selbst muss folgende Punkte beinhalten:
- Stärke der Brandsicherheitswache
- Ausrüstung der Brandsicherheitswache
- Aufgaben der Brandsicherheitswache
Wer ordnet eine BSW an?
Die zuständige Gemeinde
Wer trägt die Kosten?
„Derjenige, der die Beistellung einer Brandsicherheitswache begehrt hat oder wem eine solche angeordnet wurde, ist der Gemeinde gegenüber zum Kostenersatz verpflichtet“ (§ 63, Abs. 1, Zif. 1 NÖ FG).
Bei weiteren Fragen bezüglich Brandsicherheitswachen kontaktieren Sie uns per E-mail unter office@ff-pfaffstaetten.at
Weitere Links zum Thema:
Dienstanweisung 4.1.2 (BSW) NÖ Feuewehrverband
NÖ Veranstaltungsgesetz