Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende
neue Einsatzbekleidung – KS03
Dank eurer großzügigen Spenden, den Einnahmen aus unseren Festen sowie laufenden Ansparungen können wir nicht nur unsere Fahrzeuge, Gerätschaften und unser Feuerwehrhaus instand halten und modernisieren, sondern auch in die Sicherheit und Ausstattung unserer...









